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Viele Feuchtigkeits- oder Wasserschäden können vermieden werden, wenn bei der Nutzung der Räume und beim Lüften einige einfache Maßnahmen beachtet werden. Durch das richtige Vorgehen nach einem entstandenen Schaden lassen sich unnötige Kosten und Ärger vermeiden.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung wertvoller Tipps zur optimalen Raumnutzung, zum korrekten Lüften und vielem mehr.

Das richtige Verhalten im Schadensfall

Vor dem Hintergrund der Pflicht zur Schadensminderung durch den Versicherungsnehmer, und der Rettung möglichst vieler Teile der baulichen Substanz und des Inventars, besteht für jede Art von Wasserschaden ein möglichst schnelles Handlungsgebot. Somit stehen das möglichst restlose Aufnehmen von freiem Wasser sowie die Bergung von beweglichen Gegenständen aus der Schadenszone an erster Stelle.

Der Versicherungsnehmer hat nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen:

„§ 82 Abwendung und Minderung des Schadens

  1. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
  2. Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
  3. Bei Verletzung einer Obliegenheit nach den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
  4. Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.“

Sofortmaßnahmen:

Sofortmaßnahmen verhindern eine Verschlechterung des Zustandes und weitere Schäden. So können Korrosion und Schimmelbefall (>B2) vermieden werden.

  • Alle elektrischen Versorgungen im Schadensbereich, sofern entbehrlich, abschalten
  • Wasser so schnell wie möglich absaugen oder aufnehmen
  • Zustand durch Fotos oder schriftliche Aufzeichnungen dokumentieren
  • Durchfeuchtete Gegenstände (Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, Tapeten u. a.) entfernen oder hochbocken
  • Die Trocknungsmaßnahmen sollten möglichst schnell eingeleitet werden, da sonst die Gefahr von Schimmelpilzbidung zu sehr ansteigt
  • Versicherung und/oder Hausverwaltung sowie Mohr Trocknungstechnik GmbH benachrichtigen
Der richtige Umgang mit Versicherern

Grundsätzlich ist bei Auftreten eines Schadens Folgendes beim Umgang mit Versicherern zu beachten:

  • Schaden mit Sofortmaßnahmen so gering wie möglich halten
  • Ursache feststellen
  • Betroffene Bereiche identifizieren
  • Zuständigen Versicherer auswählen
  • Schaden unverzüglich melden
  • Dem Versicherer die Möglichkeit geben, den Schaden zu besichtigen
  • Beweise sichern (beschädigte Gegenstände aufbewahren, Fotos machen, Zeugen benennen usw.)
  • Alle gewünschten Auskünfte geben
  • Rat bei Ihrem Versicherungsfachmann einholen

Versicherungen und Zuständigkeiten:

  • Gebäudeversicherung: Wohn- oder Geschäftsgebäude mit jeweiligen im Vertrag aufgeführten Bestandteilen
  • Hausratversicherung: Einrichtung der Wohnung oder des Hauses
  • Inventarversicherung: Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie gelagerte Waren und Geräte
  • Haftpflichtversicherung: Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Verursachers, wenn dieser feststeht
Schimmelpilzprävention

Durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten steigt die Gefahr der Bildung von Schimmelpilzen. Die wichtigste Voraussetzung für Schimmelpilzwachstum ist das Vorhandensein von Feuchtigkeit, was auf Feuchtigkeitsschäden oder falsches Nutzerverhalten insbesondere beim Lüften zurückgeführt werden kann.

Lüften dient dem Austausch der feuchten, warmen Innenluft gegen kalte, trockene Außenluft. Also muss die warme Luft gegen kalte Luft ausgetauscht werden. Die Zeitdauer des Lüftens sollte bei kalten Außentemperaturen nicht mehr als 5 Minuten betragen. Dafür sollte quergelüftet werden.

Querlüften heißt, auf zwei Seiten der Wohnung die Fenster ganz öffnen. Türen festklemmen, damit diese durch die Zugluft nicht zugeknallt werden. Durch eine solche Querlüftung reichen die 5 Minuten voll und ganz, um das gesamte Luftvolumen auszuwechseln. Mehr darf nicht sein, da sonst die Wände beginnen auszukühlen. Dies würde dann zur Bildung von Kondenswasser auf der Wandoberfläche führen.

Abends und morgens sollte gründlich gelüftet werden, da zu diesen Zeiten der Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft am höchsten ist. Feuchte Luft aus einem Bad, die zum Beispiel beim Duschen oder Baden entsteht, sollte sofort „weggelüftet“ werden. Über lange Zeit gekippte Fenster sollten Sie vermeiden, da sonst der Energieverbrauch und die Heizkosten in die Höhe schnellen.

Wenn es draußen warm ist und man drinnen nicht heizt, darf das Fenster auch den ganzen Tag angekippt sein. Das ist gerade bei neuen Gebäuden sinnvoll. Lieber etwas mehr lüften, als Schimmel an den Wänden zu bekommen. Schlimm ist hingegen das Schiefstellen von Fenstern im Winter. Die Wand darunter kühlt massiv ab (kalte Luft sinkt), und es wird sich möglicherweise Schimmel an der sich abkühlenden Oberfläche bilden. Zudem ist der Energieverlust in beheizten Räumen enorm.

Erhöhte Gefahr von Schimmelpilzbildung entsteht zudem durch Überbelegung, zu viele Pflanzen und Wäschetrocknen. Auch beim Kochen und Geschirrspülen in der Küche sollte stets auf ausreichende Lüftung geachtet werden. Auch während des Schlafs oder bei anstrengenden Tätigkeiten wird vom Menschen viel Feuchtigkeit abgegeben.

Sollte das alles einmal nichts helfen, so kann die Mohr Trocknungstechnik GmbH die Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung messen und insbesondere bei Neubauten eventuell vorhandene Restfeuchte im Mauerwerk durch Kondenstrockner beseitigen. Auch bei bereits vorliegendem Schimmelbefall können wir Ihr Problem schnell fachgerecht lösen.

Schimmelpilzbekämpfung

Ob eine Schimmelpilzbekämpfung oder eine Schimmelpilzsanierung angebracht ist, hängt von der Intensität und Art und Weise des Befalls ab. Eine oberflächliche Entfernung des Befalles reicht üblicherweise zur nachhaltigen Entfernung nicht aus. Bei der  Bekämpfung dürfen zudem keine Sporen in die Luft gelangen.

Die Sanierung muss zur Herstellung eines hygienischen Normalzustandes führen. Dazu gibt es eine Handlungsempfehlung des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg, nach der Fachleute vorgehen. Die Mohr Trocknungstechnik GmbH arbeitet bei der Schimmelpilzsanierung zudem nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes.